Rechtsprechung
VG Magdeburg, 30.06.2017 - 2 B 719/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,69542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60 Abs 7 AufenthG, § 80 Abs 5 VwGO
Abschiebungshindernis bei HIV-Erkrankung im Stadium C3 (AIDS) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Magdeburg, 30.06.2017 - 2 B 719/17
Gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen nach § 75 AsylG sofort vollziehbaren Verwaltungsakt nur anordnen, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts oder an dem Offensichtlichkeitsurteil bestehen, § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG (vgl. BVerfG, U. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, zitiert nach juris).Die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Eilrechtsschutzverfahren ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung des § 36 AsylG, ist aber letztlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geboten (vgl. BVerfG, U. v. 14.05.1996, a.a.O.).
- VG Münster, 28.01.2008 - 9 K 45/06
Auszug aus VG Magdeburg, 30.06.2017 - 2 B 719/17
Sie verursachen - je nach Infektionsursache - schwere generalisierte Erkrankungen mit Beteiligung des Gehirns, des Rückenmarks, der Netzhaut, der Lunge und der Leber (durch Viren hervorgerufene opportunistische Infektionen), Abszesse, Lungenentzündungen, Durchfall und Knochenmarksinfektionen (durch Bakterien hervorgerufene opportunistische Infektionen), Entzündungen der Mundhöhle, der Speiseröhre und der Lunge sowie bestimmte Formen der Gehirnhautentzündung (durch Pilze hervorgerufene opportunistische Infektionen) und die vielfach zum Tode führende Pneumocystis- carinii- Pneumonie (vgl. VG Münster, U. v. 28.1.2008 - 9 K 45/06.A -, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).